Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er setzt sich für die Erhaltung und Förderung des kulturellen Lebens in Haidhausen ein.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Brauchtumspflege und Ausstellungen sowie Theater-, Musik- und Sportveranstaltungen. Der Verein führt Kinder- und Bürgerfeste durch, deren Erträge der Erreichung des satzungsgemäßen Zwecks dienen. Er achtet bei seinen Aktivitäten auf die Belange der Behinderten.
Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Für die "Freunde Haidhausens" ist das Jahr 2003 ein Jubiläumsjahr. Am 29. November 1977 fand im Bayernsaal des Bürgerbräukellers an der Rosenheimer Straße die Gründungsversammlung statt. Etwa 100 Personen und Personenvereinigungen erklärten an diesem Tage ihren Beitritt. Am 3. Juli 1978, also vor 25 Jahren, wurden die "Freunde Haidhausens – Verein für Haidhausen e.V." beim Amtsgericht München unter der Nummer 9330 ins Vereinsregister eingetragen.
Erster Vorsitzender wurde der langjährige Stadtrat Albert Schottenheim, der den gemeinnützigen Bürgerverein rund 22 Jahre leitete.
Am 12. Juli 1980 wurde das für 580.000 DM restaurierte Herbergsanwesen an der Preysingstraße 58, das nach seinem früheren Eigentümer benannte Üblacker-Häusl, dem Verein zur Nutzung der Erdgeschossräume für kulturelle Zwecke durch den damaligen Oberbürgermeister Erich Kiesl per Handschlag übergeben. Seit dem wird das Üblacker-Häusl betreut von den "Freunden Haidhausens" in Zusammenarbeit mit dem Bildhauer und Kustos Ingo Glass, der das über 200 Jahre alte einstige Tagelöhner-Häuschen während seiner Zeit als Kustos bewohnte.
In § 2 der Satzung vom 29.11.1977, zuletzt geändert am 9. April 2003, ist der Vereinszweck wie folgt beschrieben::
"… Er setzt sich für die Erhaltung und Förderung des kulturellen Lebens in Haidhausen ein. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Brauchtumspflege und Ausstellungen sowie Theater-, Musik- und Sportveranstaltungen. Der Verein führt Kinder- und Bürgerfeste durch, deren Erträge der Erreichung des satzungsgemäßen Zwecks dienen. Er achtet bei seinen Aktivitäten auf die Belange der Behinderten ..."
Im Einzelnen hat sich der Vorstand folgende Ziele gesetzt:
Der Verein finanziert seine Aktivitäten durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Spenden an den gemeinnützigen, überparteilichen Kulturverein sind in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig.